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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HHS Hanseatic Security GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Personenschutz
  • Videoüberwachung
  • Mobile Patrouillen
  • Veranstaltungsschutz
  • Facility Management
  • Weitere Sicherheitsdienstleistungen nach Vereinbarung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 4 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik.

Das eingesetzte Personal verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen gemäß § 34a GewO und anderen relevanten Bestimmungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Den Zugang zu den zu bewachenden Objekten zu gewähren
  • Besondere Gefahren und Risiken mitzuteilen
  • Erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse zu beschaffen
  • Bei Änderungen der Gegebenheiten unverzüglich zu informieren

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.

Soweit nicht anders vereinbart, werden Rechnungen nach Leistungserbringung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung sowie weitere branchenübliche Versicherungen.

Auf Verlangen werden dem Auftraggeber entsprechende Versicherungsnachweise zur Verfügung gestellt.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 11 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 6 Wochen zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen schriftlich informiert.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Pinneberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Januar 2024
HHS Hanseatic Security GmbH
Sandkamp 1, 22111 Hamburg

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